Stand dieses Artikels ist Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag auf der Seite des Programms oder fragen Sie uns. Was hier steht, ist der Ablauf, wie er sich bewährt hat, keine Rechtsberatung und keine Zusage einer Förderung. Darüber entscheidet allein die Bewilligungsstelle.
Worum es geht
Der Digitalbonus Bayern fördert kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, die ihre Abläufe digitalisieren. Dazu gehören Handwerksbetriebe ausdrücklich. Gefördert werden zum Beispiel Software für Angebote, Rechnungen und Zeiterfassung, die Einrichtung dieser Werkzeuge, Hardware, die dafür nötig ist, und Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Zwei Varianten:
| Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus | |
|---|---|---|
| Maximaler Zuschuss | 7.500 € | 30.000 € |
| Fördersatz | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten |
| Für wen | Die meisten Handwerksbetriebe | Größere Vorhaben mit besonderem Innovationsgrad |
| Laufzeit des Programms | bis 31.12.2027 | bis 31.12.2027 |
Voraussetzung: weniger als 50 Beschäftigte, Betriebsstätte in Bayern, gewerbliches Unternehmen. Zuständig ist die jeweilige Bezirksregierung, für den Raum München die Regierung von Oberbayern.
Die 7 Schritte
- Vorhaben festlegen. Nicht „wir wollen digitaler werden“, sondern: „Einführung einer Software für Angebote, Rechnungen und Zeiterfassung inklusive Einrichtung und Schulung“. Je konkreter, desto leichter der Antrag.
- Angebote einholen. Sie brauchen Angebote der Anbieter, mit Leistungsbeschreibung und Preis. Diese Angebote sind die Grundlage für die Fördersumme.
- Antrag online stellen. Über das Portal des Programms, mit Angaben zum Betrieb, zum Vorhaben, zu den Kosten und zum Nutzen. Das dauert mit allen Unterlagen etwa zwei Stunden.
- Warten. Erst wenn der Bewilligungsbescheid da ist, dürfen Sie beauftragen. Das ist der Punkt, an dem die meisten scheitern, siehe unten.
- Umsetzen. Nach dem Bescheid beauftragen, einrichten, schulen. Für die Umsetzung gibt es eine Frist, die im Bescheid steht.
- Verwendungsnachweis einreichen. Rechnungen, Zahlungsbelege, kurze Beschreibung, was umgesetzt wurde. Ohne vollständigen Nachweis kein Geld.
- Auszahlung. Nach Prüfung des Nachweises wird der Zuschuss überwiesen. Rechnen Sie mit einigen Wochen.
Die 5 häufigsten Fehler
1. Vor dem Bescheid bestellt
Der Klassiker. Der Betrieb ist überzeugt, bestellt die Software, und stellt dann den Antrag. Zu spät. Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Auch eine Auftragsbestätigung gilt schon als Beginn. Erst der Bescheid, dann die Unterschrift.
2. Laufende Kosten eingereicht
Gefördert wird die Einführung, nicht der Betrieb. Monatliche Software-Abos über die Laufzeit hinaus, Wartungsverträge, Ihre eigene Arbeitszeit: nicht förderfähig. Die Einrichtung, die Schulung, die Lizenz für die Einführung, die Hardware: ja. Trennen Sie das in den Angeboten sauber.
3. Vorhaben zu klein
Es gibt eine Untergrenze für die förderfähigen Kosten. Wer nur eine kleine App einführen will, kommt nicht darüber. Sinnvoller: mehrere zusammengehörende Maßnahmen in einem Antrag bündeln, etwa Angebote, Rechnungen und Zeiterfassung mit Einrichtung und Schulung.
4. Nutzen nicht erklärt
Im Antrag wird gefragt, was sich im Betrieb verbessert. „Effizienter werden“ reicht nicht. Besser: „Heute werden Stunden auf Papier erfasst und monatlich abgetippt, etwa drei Stunden Büroarbeit pro Monat und geschätzt fünf Prozent nicht abgerechnete Stunden. Mit der Software entfällt beides.“ Wer den Check gemacht hat, hat diese Sätze schon im Bericht stehen.
5. Verwendungsnachweis verschlampt
Die Bewilligung ist nicht das Geld. Das Geld kommt nach dem Nachweis. Wer die Frist verpasst oder Belege nicht beibringen kann, bekommt nichts, obwohl alles umgesetzt ist. Legen Sie am Tag des Bescheids einen Ordner an und einen Termin im Kalender, vier Wochen vor Fristende.
Programmbedingungen lesen, Vorhaben beschreiben, Angebote in der richtigen Form einholen, Antrag ausfüllen, Fristen überwachen, Nachweis zusammenstellen. Machbar an zwei bis drei Abenden, wenn beim ersten Versuch alles passt. Bei Rückfragen der Bewilligungsstelle wird es mehr.
Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, liefern die Angebote und die Beschreibung des Nutzens aus dem Check, und setzen nach dem Bescheid um. Den Antrag stellen Sie selbst, das verlangt das Programm. Wir sitzen daneben. Ob gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle, nicht wir.
Zum Clever Werk CheckLohnt sich der Aufwand?
Beispielrechnung: Einführung von Angebots-, Rechnungs- und Zeiterfassungssoftware mit Einrichtung und Schulung, förderfähige Kosten 9.000 Euro. Zuschuss bis zu 4.500 Euro. Für zwei bis drei Abende Antrag ist das ein ordentlicher Stundenlohn. Und die Umsetzung bringt danach jede Woche Stunden zurück.

